Ansuchen um Förderung einer Solaranlage

Solar-/PV-Anlagenförderung


Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Errichtung von Solaranlagen und Photovoltaikanlagen in allen Katastralgemeinden der Marktgemeinde Sitzendorf an der Schmida.


Ziel der Förderung

Unterstützung bei der Errichtung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie.


Art und Höhe der Förderung

Die Förderung besteht aus einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von € 375,- bei Errichtung einer der genannten Anlagen.


Fördervoraussetzung

•    Der Zuschusswerber ist eine Privatperson.

•    Der Zuschusswerber hat den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Sitzendorf an der Schmida.

•    Der Zuschusswerber ist (zum Zeitpunkt des Antrages) der Liegenschaftseigentümer.

•    Es ist nur eine Solaranlagenförderung und eine Photovoltaikanlagenförderung pro Liegenschaft möglich.

•    Die Rechnung für die Anlage über mindestens € 5.000,- wurde von einem österreichischen Unternehmen ausgestellt.

•    Das Förderansuchen muss spätestens innerhalb eines Jahres nach Rechnungslegung beim Gemeindeamt einlangen.


Auszahlung

Die Auszahlung der Solar-/Photovoltaikanlagenförderung erfolgt nach Genehmigung durch den Gemeindevorstand.


Rechtsanspruch

Der bzw. die Förderwerber*in nimmt zur Kenntnis, dass auf die Gewährung einer Solar-/PV-Anlagenförderung durch die Gemeinde kein Rechtsanspruch besteht und die gegenständliche Richtlinie vom Gemeinderat jederzeit aufgehoben oder geändert werden kann.


Widerruf

Die Gemeinde behält sich das Recht vor, eine bereits gewährte Förderung zu widerrufen, wenn sich herausstellt, dass nicht alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllt wurden. Im Falle eines Widerrufs ist die Förderung binnen eines Monats an die Gemeinde zurückzuzahlen.


Datenschutz

Personenbezogene Daten (Name, Adresse) des bzw. der Förderwerbers*in werden im Zuge der Inanspruchnahme der Förderung in den Sitzungen des Gemeindevorstandes behandelt und im Gemeindevorstandsprotokoll welche nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind veröffentlicht. Weiter für die Förderung relevanten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht.

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