Kanalbenützungsgebühren


Einheitssätze: 

Schmutzwasser                                   2,75 exkl. USt.

Regenwasser                                       0,28 exkl. USt.

 

Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine

jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Die Kanalbenützungsgebühr errechnet

sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz. Die

Berechnungsfläche ergibt sich aus der Summe aller an die Kanalanlage

angeschlossenen Geschoßflächen. Ein angeschlossenes Kellergeschoß 

wird nicht berücksichtigt, ausgenommen gewerbliche Nutzung. 

Info:
Dies dient nur zu Ihrer Information, es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Die genauen Kosten werden im Anlassfall berechnet.
Weitere Auskünfte erhalten Sie am Gemeindeamt.