Kanalanschlussabgaben

Einheitssatz:

·         für Schmutzwasser       14,50 exkl. Ust.

·         für Regenwasser             4,00 exkl. Ust.

 

Für den möglichen Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten. Die Höhe der Kanaleinmündungsabgabe ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz. Das Produkt wird um 15% der unverbauten Fläche (maximal 500 m²) vermehrt. Nicht angeschlossene Gebäude zählen zur unbebauten Fläche.

 

Ergänzungsabgabe:

 

Ändert sich die Berechnungsfläche der Kanaleinmündungsabgabe so ist eine Ergänzungsabgabe zu entrichten.


Info:

Dies dient nur zu Ihrer Information, es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Die genauen Kosten werden im Anlassfall berechnet.

Weitere Auskünfte erhalten Sie am Gemeindeamt.