Kindergarten



Elternbeitrag „Spiel- und Beschäftigungsmaterial“ (pro Monat):   12,00

Elternbeitrag „Essen“ (je Portion):                                                             4,00

  

  

Der Kindergartenbesuch bis 13.00 Uhr ist kostenlos. Der Beitrag für die Nachmittagsbetreuung im öffentlichen Kindergarten ist nach der von den Eltern (Erziehungsberechtigten) vor Beginn des Kindergartenjahres oder später bekannt gegebenen Inanspruchnahme durch das Kind wie folgt einzuheben:

 

Anwesenheit des Kindes pro Monat

 

Bis 20 Stunden:                € 50,--

Bis 40 Stunden:                € 75,--

Bis 60 Stunden:                € 95,--

Mehr als 60 Stunden:    € 100,--

  

Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben die zeitliche Inanspruchnahme für jeden einzelnen Wochentag bekannt zu geben. Zur Berechnung des monatlichen Kostenbeitrages wird der Monat mit 4 Wochen angenommen. Längere oder kürzere Monate ziehen keine Erhöhung oder Verringerung des monatlichen Kostenbeitrages nach sich. Schließtage des Kindergartens gemäß § 22 Abs. 5 NÖ Kindergartengesetz 2006 führen zu keiner Änderung der bekannt gegebenen zeitlichen Inanspruchnahme sowie des zu leistenden Kostenbeitrages.

 

Änderungen der angegebenen zeitlichen Inanspruchnahme sind mit 15. September, 15. November, 15. Februar und mit 15. Mai zulässig.

 

 

Info:
Dies dient nur zu Ihrer Information, es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Weitere Auskünfte erhalten Sie am Gemeindeamt.